Mietbedingungen

  • Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklären Sie sich einverstanden mit unseren Mietbedingungen.
  • DirtMonkey benötigt für die Ausstellung des Mietvertrages Ihren gültigen Personalausweis/ Reisepass / Führerschein. Bei Mietern mit ausländischen Papieren benötigen wir eine deutsche Meldebescheinigung. Sollten Sie im Auftrag einer Firma Maschinen/Werkzeuge anmieten, ist ein schriftlicher Auftrag der Firma mit Namen des Abholberechtigten erforderlich. Dieser Auftrag soll in schriftlicher Form beim Abholen vorliegen.
  • Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
  • Der Mieter ist in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht worden.
  • Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind. Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen. Weiter verpflichtet er sich, das Gerät nicht Dritten zu überlassen.
  • Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen.
  • Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
  • Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, auch wenn die Reparatur bereits vor Rückgabe des Gerätes erfolgt ist.
  • Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters
  • Bei starker Verschmutzung bei Rückgabe durch den Mieter werden Reinigungskosten verrechnet. Die Option „Endreinigung der Geräte durch DirtMonkey“ ist online vorab buchbar.
  • Der Mieter hat eine Kaution zu hinterlegen.
  • Die Baumaschine/ das Baugerät wird mit dem identischen Tank-Füllstand zurückgegeben, mit dem das Gerät vom Mieter übernommen wurde. Anderenfalls werden die Kosten des fehlenden Kraftstoffs von der Kaution abgezogen.
  • Bei Abholung ist der Fahrer für die Ladegutsicherung selbst verantwortlich.
  • Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Sollten Sie die Mietobjekte länger als die Vertragszeit benötigen, ist dies uns schriftlich mittzuteilen. Sollten Sie ohne unsere Zustimmung die Mietzeit verlängern bzw. überschreiten, werden wir spätestens nach 48 Stunden eine polizeiliche Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.